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Hinweise zur Gestaltung / Wärmeschutzverordnung

Für unbeheizte und vom Kernhaus getrennte Glasvorbauten wird kein Wärmeschutznachweis gefordert. Für beheizte oder als Wohnraumerweiterung vorgesehene Glasbauten kann der Wärmeschutznachweis über das vereinfachte Nachweisverfahren für kleine Wohngebäude erbracht werden. Dazu werden die Glasflächen mit den keq.-Werten je nach Himmelsrichtung multipliziert, addiert und durch die gesamte Glasfläche dividiert. Das Ergebnis darf max. 0.7W/m²K betragen. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist ein max g-Wert von 25% bei einem 100%-igen Fensterflächenanteil vorgeschrieben - also Verschattungen oder hochselektive Sonnenschutzgläser einsetzen. Beim Einsatz einer Außenverschattung beträgt der maximale Abminderungsfaktor 0.4.

max. g-Wert=Fensterflächenanteil x (g-Wert Glas x Abminderungsfaktor Außenverschattung)

z.B. max. g-Wert=1x(62%x0.4)=24,8%


Wählen Sie die Himmelsrichtung:

TypGestaltung
keq. von CLIMALIT 1,6; RMG 2.1; g=62%1,311
keq. von CLIMALIT 1,4; RMG 2.1; g=62%1,211
keq. von CLIMALIT 1,2; RMG 2.1; g=62%1,011
günstigste Dachneigung10 - 30 grd
optimale Konstruktionsmaßegroße Dachfläche
Nutzund des Wintergarten ohne HeizungSommer, zeitweise in Übergangszeit, Winternutzung nur mit Heizung
Abluft (min. 2m über OKFF)gering, Dach- oder Elementlüftung
Verschattungnicht notwendig
Pflanzenfrostharte Pflanzen
Bemerkungguter Arbeitsraum


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